29. November 2008 9 Kommentare

Dass ich die letzten 12 Jahren Semestergebühren gezahlt habe, ist nicht unbedingt der HSG anzulasten. Dass sie die zuvor deutlich reduzierten Gebühren für den «Doktoranden an der Dissertation», der früher mal 150.- oder so zahlte (weil er ja im Gegensatz zum normalen Studenten viel weniger Kosten verursacht) irgendwann mal auf derzeit CHF 520.- erhöht haben, dagegen schon eher.

Die Promotionsordnung ist ein wahres Gebühreneldorado, wie hier schön zu sehen ist: Die Einreichung der Vorstudie kostet 300.-, die Einreichung der Dissertation 600.-, der Ausdruck der Urkunde und der runde, grüne Behälter kosten «ca. 260.-» (das waren vor gut zehn Jahren noch CHF 150; der Zuwachs scheint mir knapp oberhalb der Inflation zu liegen).

Immerhin muss man heute nicht mehr die obligaten 100 Pflichtexemplare der Dissertation drucken; diesen alten Zopf hat die Uni im Jahr 2001 zugunsten der Datenbank «EDIS – Elektronische Dissertationen an der Universität St. Gallen» (hübsche Clipart-Homepage hier) abgeschnitten. Seitdem kann man als Doktorand wählen: «Die eine Möglichkeit ist die Einreichung von 100 Pflichtexemplaren, die andere Möglichkeit ist die elektronische Abgabe der Dissertation und die Einreichung von 7 Pflichtexemplaren.»

Natürlich fand ich immer schon, es sei für mich Ehrensache, elektronisch zu publizieren. Eben las ich das Merkblatt dazu. Das Verfahren scheint mir durchaus sinnvoll: Man erstellt das PDF selbst und lädt es mit seinen Uni-Zugangsdaten auf den EDIS-Server hoch. Irgendwer schaut es kurz an, ob alle technischen und formellen Kriterien erfüllt sind, und schaltet es dann frei – wirklich veröffentlicht wird es dann zeitgesteuert am Tag nach der Promotionsfeier.

Umso überraschter war ich, als ich diesen Absatz las:

10. Beitrag:
Für die Bereitstellung und die administrativen Aufwendungen erheben wir eine Pauschale von 450.- Sfr. zzgl. MwSt. (total 484.20 Sfr.) Dieser Betrag wird zusammen mit den Kosten für die Doktorurkunde in Rechnung gestellt. (In diesem Betrag sind die Kosten für den Druck der 7 Pflichtexemplare nicht enthalten.)

Wow, CHF 484.20 für einmal klicken. Klar, die Datenbank musste auch entwickelt werden und das Ding muss 100 Jahre oder so gespeichert bleiben, das kostet schon auch Geld. Aber das ist ja auch eine der Kernaufgaben der Universität. Oder musste man vorher für die Baukosten der Bibliothek bei Ablieferung der Pflichtexemplare zahlen?

Wohl nicht, denn auf der EDIS-Startseite heisst es:

Vorteile für die Bibliotheken:
Elektronische Dissertationen helfen Magazinstellflächen, Personal- und Portoeinsatz einzusparen, gleichzeitig ist die schnelle und unproblematische Verfügbarkeit gewährleistet. Dies gilt sowohl für den eigenen Dissertationsbestand als auch für Doktorarbeiten fremder Universitäten.

Ach so: Es kostet mich CHF 484.20, wenn ich der Uni-Bibliothek helfe, Geld zu sparen.

Ich google mal nach Druckereien. Digitaldruck ist ja deutlich billiger als 2001 – könnte sein, dass die sich bei der Festsetzung des Abzock-Tarifs, der wohl als «im Vergleich zum Drucken gerade noch günstig» gelten sollte, verspekuliert haben.

Kategorie: Wirtschaft